Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2024, OF 1103/6 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Straße "Zur Frankenfurt" zwischen der Straße "Am Ruhestein" und "Henriette-Fürth-Straße" Parkplatz-Markierungen angebracht werden. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Frankfurt Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der PKW verschenkt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 877/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Siedlergemeinschaft Goldstein, wurde sich auf die aus dem Antrag ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer PKWs zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Minikreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Nord linke Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Zebrastreifen Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden versetzen; c) Richtung Nord linke Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg ca. 172 m neben dem Bordstein Poller setzen; d) Mini-Kreisel Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Mini-Kreisel Tannenkopfweg/Frankenfurt f) Verlegung des Zebrastreifens nördlich der Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg ist zu verlegen; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße Herrenwiese und Schüttenhelmweg/Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt und b) gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist; c) die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Frankenfurt möglich ist; d) darzulegen, wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den hier angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten Ziffer 1. lit. a): Große Fahrzeuge, die aus der Straße Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich hieran durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch hier das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1 lit. b): Die Verlegung des Zebrastreifens ist eine Folgeänderung des Antrags zu Ziffer 1 lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Zebrastreifen an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1 lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1 lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1 lit. e): wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1 lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Zebrastreifen nicht sinnvoll. Ziffer 1 lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfweg nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei gleichgültig, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass (i) die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohner*innen ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und (ii) die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Zur Waldau und in dem Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1 lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Den Antragstellern ist bewusst, dass sich neben dieser Straße ein Schule und ein Kindergarten (Krippe 0-3 Jahre) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab 5. Klasse), sodass die Schüler*innen ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. In Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1 lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür immer plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten Grundstücken) für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 auf die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4766 2023 Die Vorlage OF 877/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. Buchstabe b) der Halbsatz "ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2622/22 vom 11.11.22 ist die für Fußgehende und Radfahrende Situation im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer, Auffahrt zur B40 Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu werden zwei Vorschläge unterbreitet: 1. Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B40 in einiger Entfernung vorgelagertem Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für Fußgehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. Erläuterung: Entsprechend §9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgänger-Überweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt. Dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit Fußgehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4005 2023 Die Vorlage OF 773/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 685/6 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straße "Hänggasse", die unmittelbar zu dem neuen Fußgänger- und Radfahrer-Übergang, zum Schwanheimer Ufer in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergänger, Radfahrern, den Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2023 Die Vorlage OF 685/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Ortsbeirat 1. bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrates vom 04.03.2022 (Vorlage B 91); 2. begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg einzurichten; 3. bittet zu prüfen und zu berichten, a) wann die Arbeiten zur Errichtung der o.g. Kreisverkehre aufgenommen werden; b) ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; c) ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Tannenkopfweg und Sonnenweg/Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; d) warum der durch die Sperrung der Straße "Zur Waldung" verursachte Verkehrsdruck auf der Straße "Am Wiesenhof" aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschüler und Grundschülerinnen unterwegs sind und daher die Situation mindestens ebenso problematisch ist, wie an der Straße "Zur Waldau"; e) ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte und f) ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. 4. bittet um einen Ortstermin zu Erörterung der oben angesprochenen Fragen. Begründung: In dem Sachstandsbericht (B91) bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus dem Antrag ersichtlich Vorschläge (Ziffer 3 lit. c)-f)), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 3 lit. d)), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen (Ziffer 4), ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteiner:innen könnten bereits an dem Ortstermins besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2354 2022 Die Vorlage OF 494/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 332/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundeplätze so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können und es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde [dürfen] nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt. Aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis des Antragsstellers nicht umzäunt. Aber im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundeweise - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Tannenkopfweg angrenzt und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt. Hier ist es bereits zu Unfällen gekommen. Zum vielbefahrenden Fahrradweg, eine ebenfalls wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von einem ca. 15 cm Rohe (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2 Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundeplätze erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend hier andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. (c) Antragsteller (c) Antragssteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1548 2022 Die Vorlage OF 332/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 225/6 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grillstation", Rheinlandstraße 3 parken ihre PKW, Transporter, teilweise sogar LKW mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen, mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (s. Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen. Ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o.g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße, durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privates Foto Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2021 Die Vorlage OF 225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2021, OF 191/6 Betreff: Schwanheim: Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie die illegalen Müllablagerungen (auch Bauschutt) unter der Schwanheimer Brücke verhindert werden können. Der Bereich zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und Parkplatz ́" Alter Schwanheimer Friedhof" ist zwar umzäunt, aber es gibt viele offene Stellen und das vorhandene Tor ist nicht abschließbar und steht immer offen. Begründung: Neben Bauschutt findet man auch Matratzen und sonstige Überbleibsel von illegalen Übernachtungen, die unter anderem Ratten anziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 871 2021 Die Vorlage OF 191/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 50/6 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B40 führt ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar. Daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflügler*innen mit Kindern am Wochenende benutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Quelle: Google Maps Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B40 - der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2021 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1361/6 Betreff: Goldstein: zusätzlicher Müllbehälter am Treppenaufgang Am Auerborn Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Mülleimer am Treppenaufgang der Grünanlage zur Straße am Auerborn (s. Bilder) aufzustellen. Begründung: Der bereits um die Ecke liegende, vorhandene Müllbehälter wird häufig übersehen und Verpackungen landen in der Grünfläche. Anwohner berichten, dass es hilfreich sein könnte einen weiteren Müllbehälter am o. g. Treppenaufgang zu platzieren, da die Treppenstufen bspw. Jugendliche zum Verweilen einladen. Damit nicht zusätzlich zum Lärm auch noch Müll überall herumliegt, soll ein weiterer Müllbehälter aufgestellt werden. Aufgrund der Nähe zum bisherigen Standort ist von keinen großen zusätzlichen Leerungskosten auszugehen. Der bisherigen Müllbehälter soll im Übrigen an seinem bisherigen Standort verbleiben. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6482 2020 Die Vorlage OF 1361/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1719/5 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt zumindest stadteinwärts auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefrei Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6394 2020 Die Vorlage OF 1719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2020, OF 1283/6 Betreff: Goldstein: Am Auerborn - Zufahrt zur Hausnummer 15a bis 15d Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb die ausgeschilderte Feuerwehreinfahrt kein Siegel der Branddirektion trägt? 2. ob die Zufahrt mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Notärzten, Krankenwagen und der FES derzeit möglich ist? 3. ob der Parkplatz gegenüber der genannten Einfahrt erhalten und wenn nicht ggf. versetzt werden kann? Begründung: Anwohner berichten, dass es derzeit zu Problemen komme, wenn der legale Parkplatz gegenüber der Einfahrt (s. Bild) zu den genannten Hausnummern, genutzt wird. (Quelle: googlemaps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5966 2020 Die Vorlage OF 1283/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1196/6 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohner*innen aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2020 Die Vorlage OF 1196/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2019, OF 1195/6 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob vor der neuen barrierefreien Kaphaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" weitere Parkplätze ausgewiesen werden können? Begründung: Die Haltestelle Henriette-Fürth-Straße ist barrierefrei ausgebaut und aus Sicht des Antragsstellers besteht die Möglichkeit etwa drei weitere Parkplätze auszuweisen. Aktuell wird bereits entsprechend geparkt, obwohl es derzeit nicht zulässig ist (s. Bild). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2020 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2019, OF 1160/6 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass der Straßenbelag der Straße Zur Frankenfurt sowie die Ausbesserung des Bürgersteigs nach Fertigstellung der Maßnahme der SEF (Erstellung einer neuen, zweiten Abwasserdruckleitung) direkt im Anschluss -wie geplant- erneuert wird. Ggf. ist die Markierung der erneuerten Asphaltdecke bis zur endgültigen Entscheidung über die Einrichtung eines Kreisels an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg, zurückzustellen. Ist dies nicht möglich, sind andere Alternativen zu prüfen (leicht entfernbare Farbe zur vorläufigen Kreuzungsmarkierung o. Ä.). Eine Zurückstellung der Neuasphaltierung und Ausbesserung der Bürgersteige darf nicht erfolgen. Begründung: Schon vor Beginn der Baumaßnahmen der SEF im Straßenverlauf der Straße Zur Frankenfurt wurde durch den ehemaligen Leiter des Straßenbaubezirks West mehrfach im Ortsbeirat auf Anfrage berichtet, dass man eine Baumaßnahme der SEF abwarte und sodann ggf. auch eine grundhafte Erneuerung plane. Hintergrund war der schlechte Zustand der Asphaltdecke. Die Baumaßnahme hat darüber hinaus zu Absenkungen der Bürgersteige an verschiedenen Stellen geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass keine grundhafte Erneuerung der Straße nötig ist, da der Untergrund anders als bspw. in der Straße An der Morgenzeile in Ordnung ist. Leider dauert die Baumaßnahme in der Straße Zur Frankenfurt nun schon mehrere Jahre (mittlerweile hat der dritte Marathon stattgefunden und die Baustelle der SEF ist immer noch da). Die Bürger und vor allem die Anwohner erwarten, dass die Maßnahme Zur Frankenfurt sich nicht noch weitere Jahre hinzieht, da ggf. ein Kreisel an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg mit Farbe markiert werden soll. Die Neuasphaltierung und die damit verbundene Ausbesserung des Bürgersteigs der ca. 1800 Meter langen Straße an verschiedenen Stellen -im Anschluss an die Baumaßnahme der SEF- durch das Straßenbauamt war immer als eine verbundene Maßnahme vorgestellt worden und so soll sie jetzt auch abgeschlossen werden. Ein Zuwarten ist keinesfalls zu befürworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5431 2019 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 1044/6 Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Ruhestein in Frankfurt Goldstein Parkplatzmarkierungen zu realisieren. Die Einfahrten zu den privaten Garagen sollten, besonders im Bereich der Ladenzeile zwischen Sonnenweg und Heisenrath, zusätzlich durch Fahrradbügel gesichert werden. Begründung: Auch wenn in dem Tempo 30 Bereich Parkplatzmarkierungen rechtlich entbehrlich sind, ist es eine Hilfe, um den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen. Gleichzeitig werden die Einfahrten zu den privaten Grundstücken durch die Markierungen genau definiert. Da erfahrungsgemäß einfache Markierungen dem heutigen Rechtsbewusstsein der PKW-Fahrer nicht genüge tun, sollten diese Stellen durch Fahrradbügel vor regelwidrigem Parken geschützt werden. In diesem Bereich gibt es aktuell nur wenige private Fahrradabstellmöglichkeiten der Einzelhändler. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2019 Die Vorlage OF 1044/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2019, OF 947/6 Betreff: Erneuerung der Asphaltfläche und der Bürgersteige in der Straße Zur Frankenfurt nach Ende der Baumaßnahme "Abwasserdruckleitung" durch die Stadtentwässerung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall eine Erneuerung der Asphaltfläche und der Bürgersteige in der Straße Zur Frankenfurt nach Ende der Baumaßnhame "Abwasserdruckleitung" vorzunehmen. Bei den Bürgersteigen wäre zu prüfen, ob die stellenweise Ausbesserung der vielen schadhaften Stellen ausreicht. Die Grünflächen wurden und werden immer wieder neu angelegt, aber auch hier muss geprüft werden, wie ein Befahren der Grünflächen künftig verhindert werden kann. Begründung: Die Baumaßnahme "Abwasserdruckleitung" durch die Stadtentwässerung entpuppt sich als eine Maßnahme deren Dauer den Plan weit überschreitet und deren Ergebnis massive Schäden an der Asphaltfläche, wie auch der Bürgersteige und der Grünflächen nach sich zieht. Daher ist im Anschluss die Asphaltfläche wieder in einen guten Zustand zu bringen und darüber hinaus der südliche Bürgersteig neu zu verlegen. Die provisorischen Maßnahmen können keinesfalls eine Dauerlösung sein. Fußgänger treten derzeit teilweise in ca. 20 cm tiefe und 40 - 60 cm breite Löcher, da die Knochensteine an vielen Stellen abgesackt oder durch Baufahrzeuge und Busse niedergefahren sind. Im Dunkeln sind diese noch nicht einmal im Vorfeld wahrzunehmen. Dies darf so nicht zurückbleiben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4461 2019 Die Vorlage OF 947/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 531/6 Betreff: Baustelle in der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich einen Ortstermin an der Kreuzung Zur Frankenfurt / Tannenkopfweg ab 17.00 Uhr durchzuführen um eine Veränderung der aktuellen Situation herbeizuführen. Begründung: Aktuell ist die Erstellung der Abwasserdruckleitung durch die ausführende Firma im Teilstück zwischen Tannenkopfweg und Tränkweg angelangt. Die Sperrung des Teilstücks für den Busverkehr macht das ohnehin vorhandene Chaos auf dem Tannenkopfweg nun perfekt. Nichts geht mehr zu gewissen Uhrzeiten, da nun auch noch die ÖPNV-Busse über den Tannenkopfweg umgeleitet werden. Ein Zustand der schnellstmöglich abgestellt werden muss. Zum Einen ist der ÖPNV so zu führen, dass auch ältere und gehbehinderte Menschen diesen weiter nutzen können und zum Anderen muss auch die Erstellung der Abwasserdruckleitung schneller vorangehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2371 2017 Die Vorlage OF 531/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2017, OF 520/6 Betreff: Erneuerung der Spielplätze Im Heisenrath Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Wohnheim GmbH vorhat, die Spielplätze Im Heisenrath zu erneuern. Begründung: Einige Bewohnerinnen und Bewohner kamen auf die Antragsteller zu und bekundeten ihren Unmut gegenüber den Spielgeräten auf den Spielplätzen Im Heisenrath. Die Spielgeräte sind aufgrund von Verwitterung marode und instabil. Die Wohnheim GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass die Spielplätze wieder instand gesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 653 2017 Die Vorlage OF 520/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 149/6 Betreff: Goldstein: Hundewiese im Bereich der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den Abfallkörben entlang der Straße "Zur Frankenfurt" klappbare Deckel anzubringen um zu verhindern, dass Krähen und Elstern den Abfall weiträumig verteilen können. Begründung: Rund um die Abfallkörbe wird der Müll oft meterweit auf der Suche nach Essensresten durch Vögel verstreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 446 2016 Die Vorlage OF 149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2016, OF 145/6 Betreff: Morgenzeile Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der Kurve aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommend in die "Morgenzeile" einbiegend den Bussen die Möglichkeit zu geben, vor der "Zur Frankenfurt 1" halten zu können, um den entgegenkommenden Busverkehr durchlassen zu können. Zusätzlich könnte geprüft werden, ob der bisher installierte Verkehrsspiegel durch einen größeren ersetzt werden kann. Begründung: Bisher besteht das Problem, dass es täglich mehrmals dazu kommt, dass Busse sich im Kurvenbereich und danach begegnen und es keine Möglichkeit für diese gibt, sich auszuweichen. In der Vergangenheit war das Problem noch schlimmer, da nicht immer schon ein Verkehrsspiegel installiert war. Dieser sorgt zumindest dafür, dass Unfälle an dieser Stelle ausbleiben. Behinderungen werden aber leider nicht vermieden. Daher sollten beide Maßnahmen umgesetzt werden. Auf dem beigefügten Bild aus googlemaps ist die Situation mit gleich drei Bussen auf der "Frankenfurt" zu erkennen. Daraus ist ersichtlich, welche Probleme sich in der Straße Morgenzeile ergeben können. Selbst auf der Straße "Zur Frankenfurt" muss ein Bus den anderen immer durchlassen, da die Straßenbreite nicht überall ausreicht. Die Maßnahme geht auf eine Anregung der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein zurück. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2016 Die Vorlage OF 145/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2016, OF 144/6 Betreff: Fahrbahnverengung vor dem Kreuzungsbereich Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Ende der von Süden nach Norden führenden Straße Tannenkopfweg kurz vor der Kreuzung Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt die Fahrbahnverengung zu entfernen. Begründung: Durch die Verengung besteht das Problem, dass der Verkehr so behindert wird, dass dadurch ein Stau auf dem gesamten Tannenkopfweg regelmäßig eintritt. Direkte Anwohner berichten laut Bürgerinitiative Goldstein und Siedlergemeinschaft Goldstein, dass bei Entfernung dieser Engstelle ein großes Ärgernis beseitigt würde. Der Verkehr könnte etwas besser fließen und damit auch den Anwohnern einiges an Lärm erspart bleiben. Die Maßnahme geht auf eine Anfregung der Bürgerinitiative Goldstein und Siedlergemeinschaft Goldstein zurück. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 442 2016 Die Vorlage OF 144/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2016, OF 143/6 Betreff: Kreuzung Tannenkopfweg/Sonnenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der o. g. Kreuzung Poller aufzustellen bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Falschparken zu verhindern, da ansonsten der Bürgersteig als Abstellfläche verwandt wird (s. Bilder). Begründung: Trotz mehrfachen Meldungen bei der Stadtpolizei, wird das Falschparken nicht unterlassen. Sichtbehinderungen sind die Folge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 441 2016 Die Vorlage OF 143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2015, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Schwanheimer Ufer, die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autbahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten Jahren 8 Jahren waren 3 Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Überwachungsanlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4248 2015 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2014, OF 977/5 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die Stadtteilgrenze und Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein bzw. Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 576 2014 Die Vorlage OF 977/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 924/5 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 833 vom 11.7.2011 zugesagte ebenerdige Querung über das Schwanheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut der ST 833 sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3557 2014 Die Vorlage OF 924/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1110/6 vom 30.07.2014 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: - Carl-von-Weinberg-Schule, - Goldsteinschule, - Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21), - Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder einer Verbesserung der Lärmschutzwand in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben: Die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile aufgrund ihrer Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, circa 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der BAB 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006, auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen - hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen -, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden, um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Die Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5132, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2014, OF 1110/6 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: Carl-von-Weinberg-Schule Goldsteinschule Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21) Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage) Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder der Verbesserung der Lärmschutzwand, in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben, die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile wurde aufgrund Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, ca. 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der A 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006 auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen -hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen-, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 544 2014 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2014, OF 882/5 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter und nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012 wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3362 2014 Die Vorlage OF 882/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2014, OF 936/6 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B40 rückgängig zu machen. Begründung: Der aus dem Amt geschiedene Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B40 vom Schwanheimer Knoten bis Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund diese aufzuheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2889 2014 Die Vorlage OF 936/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die beim Ortstermin am 13, Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Straßenbauamtes und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße "Schwanheimer Ufer" im Bereich Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung am Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, so dass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, so dass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Alter Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Friedhof/Schwanheim, der entlang der Straße "Schwanheimer Ufer" verläuft, in dem Bereich von der Fußgängerampel bis zur nächsten Einmündung zu sanieren und bis zur vorgenannten Einmündung zu verlängern. Die Maßnahme sollte mit eventuell noch durchzuführenden anderen Maßnahmen abgestimmt werden, um ggf. Kosten zu sparen. Begründung: Der oben genannte Fußweg ist in einem sehr schlechten Zustand und endet derzeit vor dem Nebeneingang zum Friedhof. Anschließend folgt ein Abfahrtsstreifen bis zur Einmündung, die zum Mainufer führt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist der Abfahrtstreifen an dieser Stelle unnötig und könnte durch die Verlängerung des Fußweges ersetzt werden. Dies würde die Erreichbarkeit des Mainufers für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich verbessern sowie eine direkte Verbindung zum Haupteingang des Friedhofs herstellen. Um jedoch Mehrfacharbeiten in diesem Bereich zu vermeiden und dementsprechend Kosten zu reduzieren, sollten die Verlängerung und Sanierung des Fußweges mit anderen Maßnahmen abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 682/6 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 682/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 196/5 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke folgende Maßnahmen durchzuführen: - Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken z. B. in Form von Lamellen - Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen Begründung: Der gemeinsame Fuß-und Radweg ist in dem oben genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenden Schwanheimer Ufer. Auf Grund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes z. B. von Lamellen wie an Autobahnen üblich würde der abrupte Wechsel der Hell-Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 923 2012 Die Vorlage OF 196/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 115/1 Betreff: Kinder und Jugendliche gestalten Hinweisschilder Der Magistrat wird aufgefordert, dem "Kinder im Zentrum Gallus e.V., Mehrgenerationenhaus" für die Erstellung und das Aufstellen von Hinweis-/Orientierungsschildern im Bereich von Kindereinrichtungen aus dem Budget des Ortsbeirats maximal 9.000 € zur Verfügung zu stellen. Ein Angebot liegt dem Antrag als Anhang bei. Das Angebot ist selbsterklärend und beinhaltet Produktion (incl. Anleitung der Kinder und Jugendlichen), Lieferung und Montage. Begründung: Schon 2005 fand eine Beschilderung des Kiesbergweg im Rahmen der Sozialen Stadt Goldstein statt. 2006 wurde der Ben-Gurion-Ring, ebenfalls im Rahmen der Sozialen Stadt, beschildert und es wurde so auf naheliegende Spielplätze hingewiesen. Der Stadtteil Gallus wird durch diese Aktion ein Stück kinderfreundlicher und dadurch aufgewertet. Anlage 1 (ca. 190 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 115/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 71 2012 Die Vorlage OF 115/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2011, OF 191/6 Betreff: Verkehrsspiegel Morgenzeile Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel auf der Morgenzeile 9 Ecke Sonnenweg in Frankfurt Goldstein in die richtige Richtung zu hängen, so dass man einen Blick auf den von rechts kommenden Verkehr hat. Begründung: Fährt man vom Sonnenweg auf die Morgenzeile, wird die Verkehrssituation sehr unübersichtlich, da man den von rechts kommenden Verkehr nicht auf ersten Blick sehen kann. Der bereits existierende Spiegel wurde nicht in südwestliche Richtung angebracht, so dass man den Rechtsverkehr überblicken könnte, sondern er zeigt in nordwestliche Richtung, so dass man den von links kommenden Verkehr sehen kann, den man allerdings ohnehin schon sieht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 615 2011 Die Vorlage OF 191/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, einen Doppelspiegel in Höhe Morgenzeile 9/Ecke Sonnenweg in Frankfurt-Goldstein aufzuhängen, sodass man auch einen Blick auf den von rechts kommenden Verkehr hat." b) in der Begründung im ersten Satz nach den Worten ". ., da man" das Wort "auch" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 40/6 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westli chen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, so dass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Fahrradfahrer im Kreuzungsbereich ohne erst linksabbiegen zu müssen, auf den Fahrradweg geführt werden. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2011 Die Vorlage OF 40/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2011, OA 2 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 17.04.2011 Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, die eine zügige Aufnahme der Bereiche Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft erlauben. Insbesondere soll sich der Magistrat mit den Wohnungsgesellschaften, die in diesem Gebiet als Vermieter auftreten, ins Benehmen setzen, um die bekannten Probleme (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9201, und Anregung des Ortsbeirates 6 vom 26.10.2010, OA 1210) einer Lösung zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat ebenfalls beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie sich derzeit die Vergabepraxis der einzelnen Wohnungsgesellschaften (Vermieter) in Bezug auf freien Wohnraum darstellt. Begründung: Wie bereits hinreichend bekannt, gibt es in dem oben genannten Gebiet erhebliche Probleme im Bereich der Abfallentsorgung und der sozialen Struktur, die, wenn sie nicht aktiv angegangen werden, in naher Zukunft zu erheblichen Folgekosten für die Stadt bei der Beseitigung dieser Probleme führen. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 erscheint es deshalb sinnvoll, jetzt über Lösungsmöglichkeiten und Konzepte nachzudenken bzw. die Menschen vor Ort so gut es geht in ihrem Engagement zu unterstützen, um weiteren Schaden zu verhindern und die Lebensqualität in diesem Quartier nachhaltig zu verbessern. Selbst wenn gewichtige Gründe vorliegen, diesen Bereich derzeit nicht in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft aufzunehmen, so kann doch mit den Wohnungsgesellschaften nach Möglichkeiten gesucht werden, um die Probleme in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig zu erfahren, wie sich die Vergabepraxis der Wohnungsgesellschaften in diesem Gebiet gestaltet. Denn um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, muss auch verstärkt auf eine soziale Durchmischung geachtet werden. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat 6 über die Vergabepraxis von freiem Wohnraum in diesem Gebiet informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382 Antrag vom 29.02.2012, OF 297/6 Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68 Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2011, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 130 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (B 130 = Kenntnis, OA 2 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 130 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 351, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2011, OF 24/6 Betreff: Der Magistrat der Stadt Frankfurt lässt Quartiere bewusst verkommen! Dem Magistrat ist "die soziale Situation in Schwanheim und Goldstein bekannt. Auf der Grundlage amtlicher Strukturdaten und den Erkenntnissen aus Gesprächen mit Akteuren vor Ort, wie z. B. dem Regionalrat und dem Goldstein-Dialog, ist der grundsätzliche Bedarf für die Aufnahme der Bereiche Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft nachvollziehbar. Aus personellen und vor allen Dingen finanziellen Gründen ist die Aufnahme aber nicht möglich" (Bericht B130/2011). Demnach kann dem Selbsthilfebündnis bis auf Weiteres kein Geld zur Verfügung gestellt werden um bspw. eine Wohnung für Beratungsgespräche und Sitzungen desselben anzumieten. Zudem ist es bisher nicht möglich eine entsprechende Räumlichkeit in der Kindertagesstätte 83 zur Verfügung zu stellen. Soweit die Rückblende auf den Bericht B 130/2011 und den Bericht B 313/2010 und die Stellungnahme des Magistrats (ST 263 vom 09.02.2011). Sehenden Auges lässt die Stadt zu, dass hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger (AK Henriette-Fürth-Straße des Präventionsrats Goldstein), auf Hilfe angewiesenen Bürgern notwendige Beratungen nicht oder nur ziemlich erschwert anbieten können. Ganz zu schweigen die immer weiter um sich greifende Müllproblematik, welche ohne die Arbeit durch ein Selbsthilfebündnis vor Ort, nicht in den Griff zu bekommen ist. Ohne die Hilfe zur Selbsthilfe werden die Quartiere weiter verkommen und zukünftig horrende Kosten verursachen (siehe hierzu auch den dem Antrag beigefügten Artikel aus der Stadtteilzeitung). Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Quartiere Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft, trotz der personellen und finanziellen Situation, aufzunehmen. Ggf. muss für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mehr Geld bereitgestellt werden (Umschichtungen, außerplanmäßige Ausgaben). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 2 2011 1. Die Vorlage B 130 dient unter Hinweis auf OA 2 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 24/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 25/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2011, OF 25/6 Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, die eine zügige Aufnahme der Bereiche Henriette-Fürth-Str., Hugo-Wolf-Str. und Im Hirschländchen in das Programm - Aktive Nachbarschaft erlauben. Insbesondere soll sich der Magistrat mit den Wohnungsgesellschaften, die in diesem Gebiet als Vermieter auftreten, in Benehmen setzten, um die bekannten Probleme (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 und den Beschluss des Ortsbeirates vom 26.10.2010) einer Lösung zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat ebenfalls gebet zu prüfen und zu berichten, wie sich derzeit die Vergabepraxis der einzelnen Wohnungsgesellschaften (Vermieter) in Bezug auf freien Wohnraum darstellt. Begründung: Wie bereits hinreichend bekannt gibt es in dem oben genannten Gebiet erhebliche Probleme im Bereich Abfallentsorgung und der sozialen Struktur, die, wenn sie nicht aktiv angegangen werden, in naher Zukunft zu erheblichen Folgekosten für die Stadt führen, um diese Probleme wieder zu beseitigen. Aus Sicht des Ortsbeirats erscheint es deshalb sinnvoll, jetzt über Lösungsmöglichkeiten und Konzepte nachzudenken bzw. die Menschen vor Ort so gut es geht in ihrem Engagement zu unterstützen, um weiteren Schaden zu verhindern und die Lebensqualität in diesem Quartier nachhaltig zu verbessern. Selbst wenn gewichtige Gründe vorliegen, diesen Bereich derzeit nicht in das Programm - Aktive Nachbarschaft aufzunehmen, so kann doch mit den Wohnungsgesellschaften nach Möglichkeiten gesucht werden, um die Probleme in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig zu wissen, wie sich die Vergabepraxis der Wohnungsgesellschaften in diesem Gebiet gestaltet. Denn um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, muss auch verstärkt auf eine soziale Durchmischung geachtet werden. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat über die Vergabepraxis von freiem Wohnraum in diesem Gebiet informiert werden.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2010, OA 1210 entstanden aus Vorlage: OF 1609/6 vom 06.10.2010 Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Bereiche Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen umgehend in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" aufzunehmen, wobei der Fokus auf der Henriette-Fürth-Straße liegen sollte. Begründung: Auf Anraten des zuständigen Sozialbezirksvorstehers wurde am 05.10.2010 im Regionalrat Goldstein die Situation rund um die Kindertagesstätte KT 83 in der Henriette-Fürth-Straße diskutiert. Der Sozialbezirksvorsteher berichtete von einer zunehmenden Vermüllung und Gettoisierung des Wohnquartiers. Auch eine massive Unterversorgung bis hin zur Verwahrlosung der Kinder sei feststellbar. Im Rahmen der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass nicht nur die Henriette-Fürth-Straße, sondern auch die Bereiche Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen entsprechend abgleiten. In den genannten Bereichen wohnen häufig Großfamilien mit vielen Kindern. Das Spielangebot ist aber zumindest im Bereich Henriette-Fürth-Straße klein. Außer einem vor zwei Jahren, auch durch den Ortsbeirat mit initiierten, eingerichteten Spielplatz im Bereich des Getränkemarktes gibt es keine weiteren Spielplätze. Die vor Jahren vorhandenen Spielplätze wurden durch die Wohnungsgesellschaften aufgelöst und nicht ersetzt. Es erscheint daher nicht ungewöhnlich, wenn Kinder in die KT 83 einbrechen, kostenintensive Schäden anrichten, um die dort vorhandenen Spielgeräte zu nutzen. Unter anderem aus diesen Gründen herrschte wegen der dort festzustellenden Häufung benachteiligter Haushalte breite Übereinstimmung, ein hauptamtliches Quartiersmanagement einzurichten. Zwar gibt es Hilfen durch das Kinder- und Jugendhaus Goldstein, allerdings können diese nur sporadisch helfen. Auch entwickeln sich gerade Helferstrukturen in den Bereichen, diese sind aber mit der Situation überfordert und wünschen sich professionelle Hilfe. Der anwesende Vertreter des zuständigen Sozialrathauses Sachsenhausen (der Standort Goldstein wurde leider vor Jahren aufgelöst und in Sachsenhausen integriert) bestätigte die in der Diskussion herrschende Meinung und teilte mit, dass das Sozialrathaus Sachsenhausen das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" für diese Bereiche als sinnvoll bezeichnet und befürwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382 Antrag vom 29.02.2012, OF 297/6 Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68 Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 1210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 46. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1210 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und NPD (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 1210 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9201, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
In Schwanheim gibt es zwei Brücken über die Uferstraße beide sind nicht für Radfahrer geeignet schon garnicht mit Kindern oder Anhänger bzw Lastenrad es gibt auch keine Ampel das wäre mal eine super Sache
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Unbedingt Blitzer in der Mauritiusstr. Würde sich für die Stadt garantiert rentieren. Am Tage wie bei Dunkelheit. Richtig gefährlich teilweise.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem.
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
August Euler errichtete 1912 östlich des Tränkwegs ganz in der Nähe des Hofguts Goldstein den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main. Heute steht auf dem Gelände ein Teil der Goldstein Siedlung und nichts erinnert mehr an den Flugplatz. Daher sollte auf dem Grünstreifen an der Zur Frankenfurt in Höhe des Tränkwegs eine Informationstafel aufgestellt werden, die über August Euler und den ersten Flugplatz in Frankfurt am Main informiert.